Informationen zum Schuljahr
Hausaufgaben
Auf der Seite Downloads unter Informationen zum Schuljahr finden Sie die Informationen, wie die Schule Ettingen das diskutierte Thema handhabt.
Integrierter Musikunterricht
Auf der Seite Downloads unter Informationen zum Schuljahr finden Sie finden Sie den Elterninformationsbrief zum integrierten Musikunterricht.
Unterrichtszeiten
An unserer Schule gibt es umfassende Blockzeiten.
Primarschule 08:00 – 12:00 Uhr
Die Rahmenstundenpläne von Kindergarten und Primarstufe können hier herunterladen werden.
Die Unterrichtszeiten Kindergarten
Morgen
08:00 Uhr – 12:00 Uhr (08:00 – 08:30 Einlaufzeit)
Nachmittag
13:45 Uhr – 16:10 Uhr (Montag Grosse)
13:45 Uhr – 15:15 Uhr (Dienstag Kleine)
Die Unterrichtszeiten Primarschule
Morgen
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Nachmittag
Die Kinder haben an zwei bis drei Nachmittagen Unterricht:
• Die Unterstufe hat am Montag und Freitag Unterricht.
• Die Mittelstufe hat am Montag, Dienstag und Freitag Unterricht.
Klassenlehrpersonen
Klassenlehrpersonen sind mit Klasse und Name aufgeführt. Kontaktmöglichkeiten von Lehrpersonen finden Sie unter Kontakt > Lehrpersonen.
Kindergärten
HM Ost | P. Wisson | A. Gasser | |
HM West | I. Aebi | S. Kirmser | |
BI Ost | C. Maywald | Y. Stingel | |
BI West | F. Thüring | M. Crescenti | |
KA | D. Fuelbier | ||
GA | B. Lisitzki |
Einführungsklassen
1/2 EK | L. Appenzeller | M. Ballato |
Kleinklasse
KK | D. Neumann | B. Koller |
Regelklassen
1a | A. Meier | |
1b | A. Lienhard | M. Formoso |
2a | L. Schick | |
2b | A. Werdenberg | |
2c | G. Bötticher | |
3a | P. Martinez | S. Schäfer |
3b | S. Gadola | S. Henny |
4a | P. Wirth | |
4b | T. Jordan | S. Uzunsakal |
4c | L. Brodbeck | C. Zampese |
5a | R. Kradolfer | S. Keller |
5b | A. Agnetti | K. Bochow |
5c | J. Ziegler | |
6a | S. Nickler | |
6b | L. Haller | |
6c | S. Maurer |
Ausfall der Lehrperson wegen Krankheit
Kindergarten
Kann bei einem kurzfristigen Ausfall der Lehrperson keine Stellvertretung gefunden werden, fällt der Unterricht im Kindergarten aus. Die Kindergartenlehrperson orientiert die Eltern mit einem Rundtelefon. Die Eltern müssen selber für eine Betreuung ihres Kindes sorgen.
Ist dies für eine Familie nicht möglich, hat sie die Möglichkeit, ihr Kind in einen anderen Kindergarten zu schicken. Jede Kindergartenklasse hat eine Partnerklasse. Diese nimmt Kinder nach telefonischer Anmeldung in einer Notfallsituation auf. Die Partnerklasse wird den Eltern zum Schuljahresbeginn mitgeteilt.
Primarschule
Sollte eine Lehrperson kurzfristig (krankheitsbedingt) ausfallen, ist das Schulsekretariat bemüht, eine Stellvertretung zu finden. Gelingt dies nicht, beaufsichtigt am ersten Krankheitstag die Lehrperson der Partnerklasse die Kinder.
Dauert die Krankheit länger, wird eine Stellvertretung die Kinder nach Stundenplan unterrichten.
Es kann vorkommen, dass die Kinder am Nachmittag des ersten Krankheitstages keinen Unterricht haben. Darüber werden die Eltern am Vormittag informiert.
Absenzenordnung
Wenn ein Kind wegen Krankheit oder anderen Gründen den Kindergarten oder die Schule nicht besuchen kann, sind die Eltern verpflichtet, die Lehrperson sofort zu benachrichtigen (bitte vor Unterrichtsbeginn). Bei Wiederaufnahme des Unterrichts ist dem Kind eine schriftliche Mitteilung, mit Datum, Dauer und Grund der Absenz mitzugeben.
Am ersten Elternabend wird jeweils besprochen, wie die Lehrperson informiert wird.
Sollte das Kind mehrere Tage dem Unterricht fern bleiben müssen, so rufen Sie die Lehrperson bitte an.
Nähere Informationen zu Absenzen erhalten Sie auch über die «Absenzenordnung», welche auf Downloads unter Informationen zum Schuljahr verfügbar ist.
Sollten Sie nähere Informationen zum krankheitsbedingten Fernbleiben und wann ein Kind die Schule besuchen darf/soll und wann nicht, empfehlen wir Ihnen das Informationsblatt «Richtlinien der Schulgesundheitskommission BL», welches ebenfalls auf Downloads unter Informationen zum Schuljahr zu finden ist oder besuchen sie die offizielle Seite der Schulgesundheitskommision BL auf baselland.ch
Urlaube
Urlaube werden nur bei triftigen, familienbedingten Situationen oder für die aktive Teilnahme an sportlichen oder kulturellen Anlässen gewährt. Weitere triftige Gründe werden von der Schulleitung (bzw. dem Schulrat) nach Absprache mit der Lehrperson und den Eltern beurteilt. Für die gesamte Kindergarten- und Primarschulzeit stehen pro Kind 8 Urlaubstage (können nicht in Halbtage aufgeteilt werden) zur Verfügung. Hinweis: Um richtig entscheiden zu können, erwarten wir die rechtzeitige Einreichung des Gesuchs und eine ausführliche Begründung. Die Lehrperson kann bei speziellen Anlässen der Schule (Lager, angesagte Prüfungen, ärztliche Untersuchungen, usw.) Urlaube ablehnen.
Jokerhalbtage
Jokerhalbtage ermöglichen es den Erziehungsberechtigten, ihre Kinder für kurze, familiäre Bedürfnisse ohne Angabe von Gründen vom Unterricht fernzuhalten. Es sind pro Schuljahr nicht mehr als 4 Halbtage zulässig. Für den letzten Tag vor und den ersten Tag nach den Sommerferien können keine Jokerhalbtage eingesetzt werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie der «Absenzenordnung», welche auf Downloads unter Informationen zum Schuljahr verfügbar ist. Sämtliche Formulare sind ebenfalls unter demselben Link verfügbar. Die aktuellen Eckdaten zu den Schulferien finden Sie unter baselland.ch.
Bewilligungsinstanzen
Lehrperson
1 Tag (exkl. Ferienverlängerungen, Wochenend- und Feiertagsbrücken)
Schulleitung
ab 1 Tag (inkl. Ferienverlängerungen, Wochenend- und Feiertagsbrücken)
Schulrat
mehr als zwei Wochen
Die Aufarbeitung des verpassten Schulstoffes liegt im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Arzt- und Zahnarztbesuche sollen nach Möglichkeit ausserhalb der Schulzeit stattfinden.
Näheres entnehmen Sie bitte der ausführlichen «Absenzenordnung», welche auf Downloads unter Informationen zum Schuljahr verfügbar ist. .
Standortgespräch | Zeugnis
In den Standortgesprächen, die jeweils im Dezember/Januar stattfinden, thematisiert die Lehrperson, die Erziehungsberechtigten sowie – wo möglich und sinnvoll – die Schülerin bzw. der Schüler gemeinsam das Verhalten, die Kompetenzen, die Leistungen und die weitere schulische (ab dem zweiten Zyklus zunehmend auch berufliche) Laufbahn der Schülerin oder des Schülers. Ein erfolgreiches Gespräch ist geprägt vom gegenseitigen Austausch der Beteiligten. Am Ende des Schuljahres erhält die Schülerin bzw. der Schüler ein Jahreszeugnis mit dem Promotionsentscheid. Mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten wird die Kenntnisnahme des Zeugnisses bestätigt.
Übertritte
Übertritte in der Schule sind die Übergänge von einer Stufe in die folgende. Die Schulzeit beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten. Anschliessend folgt der Übergang in die Primarschule. Für den Kindergarten und die Primarschule finden spezielle Informationselternabende statt. Dort wird über den bevorstehenden Eintritt bzw. den Übergang orientiert.
Nach der 3. Primarklasse folgt in Ettingen der Übergang von der Unterstufe in die Mittelstufe, der in der Regel mit einem Lehrpersonenwechsel verbunden ist. Zum Schluss der Primarschulzeit folgt der Übertritt in das entsprechende Niveau der Sekundarschule.
Auch der Übertritt in die Sekundarschule ist für Kinder, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen von grosser Bedeutung. Damit dieser Übertritt gut vorbereitet ist, werden die Erziehungsberechtigten jeweils im Herbst an einem Informationsabend über die bevorstehenden Schritte orientiert. Danach werden Sie und Ihre Kinder von der Klassenlehrperson über das weitere Vorgehen informiert. Weitere Informationen zum Schulaufbau BL finden Sie auf baselland.ch.
Wichtige Termine:
· Bis 17. Januar 2025: Durchführung der Standortempfehlung mit Übertrittsempfehlung. Allenfalls Anmeldung zur Übertrittsprüfung.
· 27. Januar 2025: Übertrittsprüfung in Sekundarschule in den Fächern M & D (wenige Tage später findet die Nachholprüfung statt)
· Ab 20. Februar 2025: Versand Zuweisungsentscheid durch AVS an Erziehungsberechtigte nach Übertrittsprüfung.
Alle Angaben finden Sie ausführlicher im angehängten Elternbrief.
https://www.schule-ettingen.ch/wp-content/uploads/2024/10/Elternbrief_PS6_Uebertritt-2025.pdf
oder in den Downloads.
Elternabende
Elternabende werden von den Klassenlehrpersonen einberufen bzw. organisiert. In der Regel finden die Elternabende jeweils im ersten Quartal des neuen Schuljahres statt. Im Laufe des Schuljahres können auch weitere Elternanlässe stattfinden.
Schulbesuche
Unsere Schule pflegt „offene Türen“. Das bedeutet, dass Sie als Eltern in unserem Unterricht willkommen sind. Bitte teilen Sie eine Besuchsabsicht der Lehrperson vorher mit. Es gibt manchmal Sequenzen, welche sich weniger für einen Besuch eignen, so zum Beispiel bei Vorträgen oder Prüfungen. Kinder können sich leicht durch einen zusätzlich anwesenden Erwachsenen aus der Ruhe bringen lassen.
• Spezielle Besuchstage führen wir nicht durch.
Schulreisen
Schulreisen werden in der Regel einmal pro Schuljahr durchgeführt. Die Lager finden in der Regel jeweils in der 4. oder 5. Klasse statt. Am Ende der Unterstufe und der Mittelstufe können mehrtägige Abschlussreisen durchgeführt werden.
Schulbibliothek
Im Trakt 3 befindet sich die Schulbibliothek der Schule Ettingen. Die Schulbibliothek ist der Gemeindebibliothek angeschlossen. Sie bietet eine grosse Auswahl an Bilderbüchern, Sachbüchern, Comics, Belletristik und Medien an. Das Bibliotheksteam gestaltet die Bibliothek attraktiv für Schülerinnen, Schüler und Erwachsene und ist offen für die Mitarbeit an Schulprojekten. Jede Lehrperson entscheidet selbst, in welchem Turnus sie mit ihrer Klasse die Bibliothek besucht. Die Klassenlehrpersonen tragen ihre Besuche auf der Liste in der Bibliothek im Voraus ein. Zurzeit werden wöchentlich je 2 Stunden für Klassenbesuche angeboten. Die Bücherausleihe für Schülerinnen und Schüler ist gratis.
• Weitere Informationen finden Sie unter bibliothek-ettingen.ch
Schulärztliche Untersuchungen
Die schulärztlichen Untersuchungen der Schülerinnen und Schüler werden im Kindergarten und in der vierten Klasse durchgeführt. Die Eltern werden von der Klassenlehrperson über die Untersuchungen informiert und haben das Recht, ihr Kind von einem Privatarzt untersuchen zu lassen.
Schulärzte Ettingen:
• Dr. med. Denise Guldimann Linggi | Lehmgrubenweg 12 | 4106 Therwil | 061 722 08 40
Kinder- und Jugendzahnpflege
Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder durch die Zahnärztinnen und Zahnärzte innerhalb des Kantons Basel-Landschaft behandeln zu lassen. Der Beitritt in die Kinder- und Jugendzahnpflege ist kostenlos. An die Behandlungskosten wird evtl. ein Sozialbeitrag gewährt, der vom Einkommen und der Kinderzahl abhängig ist und von der Gemeinde bewilligt werden muss. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Ettingen.
Läuse
Unabhängig vom Auftreten von Läusen gibt es zwei Mal jährlich eine Routinekontrolle, welche von Eltern am selben Tag flächendeckend durchgeführt wird. Die Eltern dieser Lausgruppe werden dafür ausgebildet. Am Tag der Routinekontrolle erhalten die Eltern ein spezielles Merkblatt. Das «Merkblatt Läuse» finden Sie auf Downloads unter Informationen zum Schuljahr. Diese Routinekontrollen werden am Montag nach den Fasnachts- und Herbstferien durchgeführt. Bei festgestelltem Lausbefall wird eine Nachkontrolle durchgeführt.
Verkehr
Damit die Kinder lernen, sich im Verkehr korrekt und sicher zu bewegen, werden die Klassen regelmässig durch Verkehrsinstruktorinnen und Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei Basel-Landschaft unterrichtet. Dies reicht vom Verhalten als Fussgängerin und Fussgänger bis zum Erlernen des Fahrradfahrens auf dicht befahrenen Hauptstrassen.
Versicherung | Schäden
Für alle Schulunfälle, Heilungskosten sowie ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Spitalaufenthalt, Medikamente usw. ist die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer der Erziehungsberechtigten zuständig.
Bei mutwilligen Schäden von Mobiliar, Schulmaterialien, Einrichtungen etc. haftet der oder die Verursachende. Die Schäden sind umgehend der Klassenlehrperson zu melden.