Weitere Fächer
Freiwilliger Schulsport
Dienstag: 15:25 – 16:25 Uhr Polysport (1.-3. Klasse)
Dienstag: 16:30 – 17:30 Uhr Fussball (4.-6. Klasse)
Freitag: 14:20 – 15:20 Uhr Polysport (Kindergarten)
Freitag: 15:25 – 16.25 Uhr Geräteturnen (1.-3. Klasse; Gruppe 1)
Freitag: 15:25 – 16.25 Uhr Geräteturnen (1.-3. Klasse; Gruppe 2)
Freitag: 16:30 – 17:30 Uhr Geräteturnen (4.-6. Klasse)
Musik und Bewegung
Musik und Bewegung vernetzt Inhalte der Musik zu einem ganzheitlichen Erleben für die Kinder. Der Unterricht umfasst vier Bereiche des Lernens:
• Spielen (Körper, Geräte/Natur, Instrumente)
• Hören (Geräusche, Klänge, eigene/fremde Kompositionen)
• Gestalten (Stimme, Tanz, Pantomime)
• Notieren (Klangbilder malen, grafische Notation, Notenschrift)
Musik und Bewegung wird von einer speziell ausgebildeten Lehrperson unterrichtet und ist als Schulfach in der 1. und 2. Klasse integriert.
Religionsunterricht
Der Religionsunterricht findet ökumenisch und ab der 1. Klasse statt. Ausnahme bildet das 3. Schuljahr, in welchem die Schülerinnen und Schüler wegen der Erstkommunion der katholischen Kinder getrennt katholisch und reformiert unterrichtet werden. Der Religionsunterricht ist offen für andere Religionen und wird von katholischen sowie reformierten Katechetinnen und Katecheten erteilt.
• Der Religionsunterricht liegt in der Verantwortung der Kirchgemeinden.
Spezielle Förderung
Die Spezielle Förderung unterstützt Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Begabung, einer Lernbeeinträchtigung oder einem individuellen Förderbedarf, ihre Fähigkeiten innerhalb der Regelklasse oder in Einführungs- und Kleinklassen zu entwickeln. Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Bildungsbedarf werden im Lern-, Leistungs- und Sozialverhalten gefördert und unterstützt.
Ab Schuljahr 2022/23 stehen den Baselbieter Volksschulen für die Spezielle Förderung Lektionen-Pools für die integrative Förderung in der Regelklasse und Platzzahlen für die separative Förderung in Einführungs- und Kleinklassen zur Verfügung.
Integrative Spezielle Förderung
Gemäss neuer Verordnung zur Speziellen Förderung § 5 haben Schülerinnen und Schüler Anspruch darauf, dass der Förder- und der individuelle Bildungsbedarf gedeckt wird. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte pädagogische Massnahme, eine bestimmten Schulungsform oder die Wahl einer bestimmten Schule.
Nachfolgend sind die wichtigsten ISF-Angebote aufgeführt.
Integrative Spezielle Förderung
Gemäss neuer Verordnung zur Speziellen Förderung § 5 haben Schülerinnen und Schüler Anspruch darauf, dass der Förder- und der individuelle Bildungsbedarf gedeckt wird. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte pädagogische Massnahme, eine bestimmten Schulungsform oder die Wahl einer bestimmten Schule.
Nachfolgend sind die wichtigsten ISF-Angebote aufgeführt.
ISF mit schulischer Heilpädagogik (ISF SHP)
Schülerinnen und Schüler mit einer Lernbeeinträchtigung oder einem individuellen Förderbedarf können mit ISF SHP ohne oder mit individuellen Lernzielen (ILZ) gefördert und unterstützt werden.
Mit ISF geförderte Kinder, mit z.B. einer Teilleistungsschwäche in den Fächern Deutsch oder Mathematik, werden während einiger Lektionen von einer heilpädagogisch ausgebildeten Lehrperson gemäss ihren Bedürfnissen unterstützt. Nur bei einer Unterstützung mit individuellen Lernzielen (ILZ) braucht es eine Abklärung und eine Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes an die Schulleitung. Das Kind erhält bei ISF ILZ einen Lernbericht im Zeugnis.
ISF mit Heilpädagogik im Kindergarten (ISF HP KG)
Die Heilpädagogin Kindergarten unterstützt die Kindergartenlehrpersonen in ihrer Arbeit mit den Kindern. Kinder mit besonderen Bedürfnissen erhalten heilpädagogische Förderung. Voraussetzung dazu ist das Einverständnis der Eltern. Die Förderung findet während der offiziellen Unterrichtszeit in Kleingruppen von 2 bis 4 Kindern oder integrativ in der Klasse statt.
ISF mit sozialpädagogischer Unterstützung (ISF SSP)
Die Sozialpädagogische Unterstützung dient insbesondere Kindern, welche spezielle Bedürfnisse im sozialen und emotionalen Bereich haben. Diese Unterstützung wird von einer ausgebildeten Sozialpädagogin bzw. einem ausgebildeten Sozialpädagogen übernommen. Eine Sozialpädagogin oder ein Sozialpädagoge arbeitet mit der ganzen Klasse, wenn viele soziale und emotionale Themen vorliegen.
ISF mit Assistenz (ISF As)
Das Unterstützungsangebot der Assistenz richtet sich an Kinder, welche im schulischen Umfeld bei Tätigkeiten, Aktivitäten und Arbeitsabläufen Unterstützung und Begleitung mit praktischen Hilfestellungen benötigen. Sie kann auch als Unterstützung für die ganze Klasse eingesetzt werden.
Teamteaching (TT / ehemals Förderunterricht)
Während der Teamteaching-Lektionen arbeiten zwei Lehrpersonen in der Klasse. Diese Lektionen werden für die niederschwellige Förderung der Kinder eingesetzt. Die Förderung kann einzeln, in kleinen Gruppen, im Halb- oder Ganzklassenunterricht stattfinden. Die Lehrpersonen organisieren das Teamteaching gemäss den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.
Begabungsförderung (ISF BBF)
Kinder, welche eine umfassende Begabung aufweisen, dürfen das Angebot, gemäss vorgegebener Kriterien des Begabungsförderunterrichts nutzen. Voraussetzung ist eine Empfehlung der Klassenlehrperson. Die Lehrpersonen machen vorgängig die Eltern auf die besondere Leistungsfähigkeit ihres Kindes aufmerksam und melden dies der Schulleitung.
In Gruppen mit bis zu sechs Schülerinnen und Schülern werden die Kinder individuell gefördert. Den Interessen und dem besonders hohen Leistungsvermögen dieser Schüler:innen wird Rechnung getragen. Die Lehrperson des BBF-Unterrichtes verfügt über eine entsprechende Zusatzqualifikation für dieses Angebot.
Separative Spezielle Förderung
Einführungsklasse (EK)
In der Einführungsklasse wird der Stoff des ersten Schuljahres auf zwei Jahre verteilt. Dadurch bleibt mehr Zeit, um wichtige Grundlagen für die weitere schulische Laufbahn zu festigen.
Die EK bietet mit 6 bis maximal 13 Schülerinnen und Schülern einen übersichtlichen Rahmen. Die Lehrperson kann auf die einzelnen Kinder und ihre Bedürfnisse eingehen. Die Schulung in der EK hilft den Kindern, Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten aufzubauen.
Es gibt unterschiedliche Gründe für eine Zuteilung in die EK: Alter, Reife, Charakter, Sprache, Motorik, Wahrnehmung, Ausdauer, Konzentration. Die Kindergartenlehrpersonen machen im 2. Kindergartenjahr eine Empfehlung für die weitere schulische Laufbahn (EK oder Regelklasse). Die Lehrpersonen der EK verfügen über ein zusätzliches Studium in Heilpädagogik. Nach den zwei EK-Schuljahren erfolgt in der Regel der Übertritt in die 2. Regelklasse. Je nach Lernstand des Kindes kann auch die Zuteilung in eine Kleinklasse oder in eine 2. Regelklasse mit ISF erfolgen. Voraussetzung ist das Einverständnis der Eltern.
Kleinklasse (KK)
Gemäss Bildungsgesetz können Schülerinnen und Schüler mit speziellem heilpädagogischem Förderbedarf in Kleinklassen oder im Rahmen der „Integrativen Schulungsform“ in Regelklassen gefördert werden. Mit ISF geförderte Kinder, mit z.B. einer Teilleistungsschwäche in den Fächern Deutsch oder Mathematik, werden während einiger Lektionen von einer heilpädagogisch ausgebildeten Lehrperson gemäss ihren Bedürfnissen unterstützt.
Die Kleinklasse wird in der Regel als altersgemischte Lerngruppe geführt und von einer heilpädagogisch ausgebildeten Lehrperson unterrichtet. Ob ein Kind besser in einer Kleinklasse oder in einer Regelklasse mit ISF gefördert wird, entscheidet die Schulleitung aufgrund eines Antrages des Schulpsychologischen Dienstes.
ISF oder die Zuteilung in die Kleinklasse werden grundsätzlich nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorgenommen.
Weitere Angebote der Speziellen Förderung
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen haben ein Anrecht auf eine spezielle Sprachförderung.
Diese findet während der offiziellen Unterrichtszeit im Kindergarten in Gruppen von 2 bis 4 Kindern bzw. in der Primarschule in Gruppen von 2 bis 6 Kindern statt. Die Kurse können während maximal drei Jahren besucht werden. Bei einer Fortsetzung von länger als drei Jahren, wird eine Lernstandserhebung durchgeführt und das Kind erhält im Zeugnis einen Lernbericht.
Förderangebot Französisch (FaZ)
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Vorbildung über ungenügende Französischkenntnisse verfügen, können mit FaZ gefördert und unterstützt werden.
Logopädie
Der Logopädische Dienst erfasst und therapiert Sprach-, Sprech-, Stimm- und Kommunikations-störungen bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwei und 18 Jahren. Die Logopädin berät Eltern und arbeitet eng mit dem Kindergarten, der Schule und mit anderen Fachpersonen zusammen.
Die Kosten der Therapien werden von der Gemeinde und vom Kanton übernommen.
Husihilfe
Jeweils am Dienstagnachmittag von 15.25-17.30 und am Donnerstagnachmittag von 13.45-15.45 erhalten Schüler:innen kostenlos Unterstützung beim Erledigen der Hausaufgaben. Die Husihilfe findet an beiden Nachmittagen im Trakt 4, 2.Stock (Religionszimmer) statt.
Flyer Husihilfe:
https://www.schule-ettingen.ch/wp-admin/post.php?post=4031&action=edit